Welser Raser-Prozess: Warum fünf Jahre für einen Mordversuch möglich sind

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WELS. Dass ein Raser auf der A25 beinahe einen Asfinag-Mitarbeiter überfahren haben soll, war für die Welser Geschworenen versuchter Mord. Dank außerordentlicher Strafmilderung beträgt die Strafe nur fünf Jahre. Die Staatsanwaltschaft will dagegen in Berufung gehen.

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