Sozialministerium will für Frauen nach Fehlgeburten „Trauerzeit“
Gestaffelt ab der 16. Schwangerschaftswoche sollen sich Frauen bei einer Fehlgeburt vier Wochen lang freistellen lassen können, auch Kündigungsschutz soll laut einem Vorschlag von Sozialministerin Korinna Schumann ausgeweitet werden.