AfD Niedersachsen scheitert mit Beschwerde gegen vorläufige Hochstufung vom Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz durfte die AfD Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt.