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Dieses Dokument ist Teil einer Reihe von Studien, mit denen die unternehmerische Freiheit in verschiedene Rechtsordnungen aus rechtsvergleichender Perspektive dargestellt werden sollen. Nach einer kurzen historischen Einleitung und der Darstellung der einschlStudy - Die unternehmerische Freiheit, eine rechtsvergleichende Perspektive - Deutschland - 12-04-2024
Dieses Dokument ist Teil einer Reihe von Studien, mit denen die unternehmerische Freiheit in verschiedene Rechtsordnungen aus rechtsvergleichender Perspektive dargestellt werden sollen. Nach einer kurzen historischen Einleitung und der Darstellung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Rechtsprechung, werden der Inhalt, die Grenzen und die mögliche Entwicklung dieser Freiheit analysiert. Die vorliegende Studie hat den Fall Deutschland zum Gegenstand. In Deutschland ist „unternehmerische Freiheit“ auf der Ebene der Bundesverfassung nicht durch ein einziges, sondern durch verschiedene Grundrechte geschützt. Das Grundgesetz verbürgt sowohl die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) als auch die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG), das Eigentum (Art. 14 GG) und die Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) auch für juristische Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG). Damit genießt auch die sog. Gewerbefreiheit nicht nur den einfachrechtlichen Schutz des § 1 Gewerbeordnung, sondern weitgehenden verfassungsrechtlichen Schutz. Diese Grundrechte – und nicht eine abstrakte verfassungsrechtliche Vorgabe – sind das Rückgrat der „Wirtschaftsverfassung“ des Grundgesetzes. Neben den Grundrechten bilden das Rechtsstaats-, das Sozialstaats- und das Umweltstaatsprinzip diese Wirtschaftsverfassung. Diese unternehmerischen Freiheiten werden durch ungezählte Normen des Privatrechts (vor allem des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Wettbewerbsrechts) und des Verwaltungsrechts (und hier vor allem des Gewerbe-, Steuer-, Sozial- und Umweltrechts) bis hin zu autonomem Recht – Unfallverhütungsvorschriften – ausgeformt, d.h. in dialektischer Weise ermöglicht, gestaltet und begrenzt. Source : © European Union, 2024 - EP Read more